Checkliste Versicherungsfall Notfall auch Wochenende und Feiertags
Karl-Heinz Ryll Baumaschinenmeister Sachverständiger
Rufnummer : +49 171 122 67 76
Pflicht zur Schadensminderung beachten
1. Berge und Transportbericht ( wer, wo, was wie, wann, wie lange) Fotodokumentation
2. Schadensmeldung, Zeugenaussagen, Polizei,-Feuerwehrbericht, u.a., Fotodokumentation
3. Versicherungskontakt (Schadensmeldung) aufnehmen und als Kopien archivieren
4. Vorabzahlungsmöglichkeit durch Versicherung überprüfen
5. Gutachter festlegen - Haftpflichtversicherungsfall: immer
Maschinenbruchversicherungsfall: gemeinsam mit Versicherung
6. Kostenvoranschläge der Reparaturbetriebe und Eigenbetriebe
Reparaturkosten aufteilen: direkt unfallbedingte Kosten
sinnvoll notwendige Instandsetzung
7. Reparaturbeauftragung mit Verpflichtung zur Dokumentation ( Fotos, Befundungsberichte )und vorrübergehendem Deponieren der Altteile
8. Selbstbehalt -falls Mietgerät o.ä. Übernahme durch den Kunden abklären
9. Mietausfall bestimmen und dokumentieren
10. Versand von Bergebericht, Gutachten ,-Kostenvoranschläge an Versicherung
11. Maschinenabnahme nach Reparatur mit Schlußrechnung des Reparaturbetriebes / Eigenbetriebs
12. Bergerechnungen / Reparaturrechnungen -Mietausfall-Gutachterkosten- bei Versicherung einreichen
13. Zahlung der Berge,-Transport- und Reparaturrechnungen nach Leistungszusage der Versicherung
14. Zahlungseingänge von der Versicherung und evtl. Selbstbehalte überwachen
Karl-Heinz Ryll
Sachverständiger